Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch den Wahlleiter
Die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschlage gibt es unter
www.wahlen.hessen.de
Rubrik Kommunalwahl
20.01.2011 18 Uhr
Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Ablauf der Frist zur Beseitigung von Mängeln, die einen Wahlvorschlag ungültig machen
28.01.2011
Ablauf der Frist zur Beseitigung von Mängeln gültiger Wahlvorschläge
Ablauf der Frist zur Rücknahme oder Abänderung von Wahlvorschlägen
Spätestens am 28.01.2011
Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen durch den Wahlausschuss
07.02.2011
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Verteilung von Musterstimmzetteln Hierfür ist keine Frist vorgesehen, sie muss aber so frühzeitig erfolgen, dass die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben., sich ausreichend über den Stimmzettel zu informieren.
20.02.2011
Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen
Spätestens am 03.03.2011
Öffentliche Bekanntmachung über:
1. Die Auslegung des Wählerverzeichnisses
2. Die Erteilung von Wahlscheinen
3. Das Wahlrecht von Unionsbürger
4. Die Ausgabe von Musterstimmzetteln
Spätestens am 21.03.2011
Wahlbekanntmachung
27.03.2011
Kommunalwahl
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